
Steuererklärungen und Buchhaltungen
Chekliste zum ausfüllen der Steuererklärung
Sie können sich das Ausfüllen der Steuererklärung wesentlich erleichtern,
wenn Sie die dafür notwendigen Unterlagen vorgängig zusammenstellen.
Die folgende Liste gibt Ihnen eine Übersicht über häufig benötigte Unterlagen.
Einkommen (Formular 2)
– Lohnausweise sämtlicher bezahlter Tätigkeiten inkl. Naturalbezüge
– Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
für selbstständige Erwerbstätigkeit
– Taggeldbescheinigungen
(Arbeitslosenkasse, IV-, Kranken- und Unfallversicherung)
– Rentenauszahlungsbelege
(AHV/IV, Pensionskasse und übrige Renten)
– Zusammenstellung der erhaltenen Unterhaltsbeiträge
– Belege für Lotterie-, PMU- oder Totogewinne ab einem Betrag über 1’000 Franken
– Bescheinigungen über Rückkaufswerte von Lebensversicherungen
Abzüge
– Bescheinigungen über auswärtige bzw. zusätzliche Ausbildungskosten der Kinder
und Kosten für die Kinderbetreuung durch Dritte
– Zusammenstellung der bezahlten Unterhaltsbeiträge
– Zusammenstellung der Berufskosten
– Bescheinigungen für den Einkauf von Beitragsjahren in die 2. Säule
(Pensionskasse/berufliche Vorsorge)
– Bescheinigungen über Einzahlungen in die Säule 3a
– Aufstellung über Versicherungsprämien
(Krankenkasse, allfällige Prämien- verbilligungen, Unfall-, Lebens- und Rentenversicherungen)
– Aufstellung der Krankheitskosten
– Belege für Spenden,
Vergabungen und Beiträge an politische Parteien
– Tarifausweis des Alters- bzw. Pflegeheimes
Schulden
– Abrechnungen über geltend gemachte Schuldzinsen (Hypotheken, Kredite, Darlehen
Wertschriftenverzeichnis (Formular 3)
– Bescheinigungen über Spar-, Lohn-, Anlage-, Depositen-
und andere Konten Belege über das Einkommen aus Wertschriften
(Aktien, Obligationen, Anlagefonds usw.)
Grundstücke
– Belege über die Verwaltungskosten von Wertschriften und Kapitalanlagen
– Zusammenstellung über Mietzinseinnahmen und Liegenschaftsunterhalt
Reichen Sie einzig die verlangten Belege und Bescheinigungen ein
Benötigt die Steuerverwaltung zusätzliche Unterlagen
/ Informationen, dann werden diese bei Ihnen nachverlangt.
Bewahren Sie deshalb sämtliche Unterlagen auf, bis Ihre Veranlagung rechtskräftig ist. !!
Nehmen Sie bitte Ihre letztjährige Steuererklärung mit zu mir !